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Immobilie geerbt – was tun? Die wichtigsten ersten Schritte in Österreich

  • Autorenbild: Lea Koncsek
    Lea Koncsek
  • vor 14 Minuten
  • 7 Min. Lesezeit


Eine Immobilie zu erben ist für viele Menschen eine besondere Situation. Oft steht nicht nur ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück im Mittelpunkt, sondern auch eine persönliche Geschichte. Erinnerungen, familiäre Abstimmungen, offene Fragen und wirtschaftliche Entscheidungen treffen aufeinander. Gleichzeitig müssen rechtliche und organisatorische Schritte geklärt werden, bevor über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung sinnvoll entschieden werden kann.


Gerade in dieser Phase ist es wichtig, nicht vorschnell zu handeln. Eine geerbte Immobilie sollte zuerst geordnet, dokumentiert und realistisch eingeschätzt werden. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Verkauf, eine Vermietung, eine Sanierung oder das Behalten der Immobilie der passende Weg ist.


Dieser Ratgeber gibt eine erste Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer in Österreich, insbesondere in Gänserndorf, Wien und Niederösterreich. Er ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder notarielle Beratung, hilft aber dabei, die wichtigsten Themen klarer einzuordnen.



1. Zuerst klären: Ist das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen?


Nach einem Todesfall wird in Österreich grundsätzlich ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt. Dabei wird geklärt, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorhanden sind und wer erbberechtigt ist. Das Verfahren wird in der Regel durch eine Notarin oder einen Notar als Gerichtskommissär im Auftrag des Bezirksgerichts abgewickelt. 


Für geerbte Immobilien ist besonders wichtig: Erst wenn die rechtlichen Verhältnisse geklärt sind, kann verlässlich entschieden werden, wer über die Immobilie verfügen darf. Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Dieser hält unter anderem fest, wer erbt und in welchem Ausmaß. Bei Liegenschaften ist dieser Beschluss auch für die grundbücherliche Eintragung wesentlich. 


Praktisch bedeutet das: Bevor eine Immobilie verbindlich verkauft oder langfristig vermietet wird, sollte klar sein, wer tatsächlich verfügungsberechtigt ist. Bei mehreren Erbinnen oder Erben braucht es außerdem eine gemeinsame Abstimmung.



2. Nicht nur an den Wert denken – auch an Verbindlichkeiten


Eine Verlassenschaft umfasst nicht nur Vermögen, sondern auch Rechte und Verbindlichkeiten. Dazu können neben Immobilien auch Bankguthaben, offene Rechnungen, Kredite, Belastungen oder sonstige Verpflichtungen gehören. 


Gerade bei älteren Häusern oder Wohnungen lohnt sich deshalb ein genauer Blick:


  • Gibt es offene Darlehen?

  • Sind Pfandrechte im Grundbuch eingetragen?

  • Bestehen Wohnrechte, Fruchtgenussrechte oder andere Nutzungsrechte?

  • Gibt es laufende Betriebskosten, Sanierungsrückstände oder Instandhaltungsbedarf?

  • Sind mehrere Personen beteiligt, die gemeinsam entscheiden müssen?


Diese Fragen beeinflussen nicht nur den möglichen Verkaufsprozess, sondern auch die wirtschaftliche Einschätzung der Immobilie.



3. Die wichtigsten Unterlagen sammeln


Eine geerbte Immobilie lässt sich deutlich besser einschätzen, wenn die relevanten Unterlagen frühzeitig gesammelt werden. Oft sind Dokumente in Ordnern, bei Hausverwaltungen, Banken, Notaren oder früheren Eigentümerinnen und Eigentümern verstreut. Je früher diese Unterlagen geordnet werden, desto einfacher wird die weitere Entscheidung.


Wichtige Unterlagen können sein:


  • Grundbuchauszug

  • Einantwortungsbeschluss oder relevante Unterlagen aus dem Verlassenschaftsverfahren

  • Pläne, Baubewilligungen und Benützungsbewilligungen

  • Energieausweis, falls vorhandenBetriebskostenabrechnungen

  • Sanierungs- und Reparaturunterlagen

  • Kredit- oder Pfandunterlagen

  • Mietverträge, falls die Immobilie vermietet ist

  • Informationen zu Wohnrecht, Fruchtgenuss oder sonstigen Rechten

  • Fotos, alte Exposés oder frühere Bewertungen, falls vorhanden


Beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten ist in Österreich grundsätzlich ein Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen. Außerdem sind bestimmte Energiewerte bereits in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen anzugeben. 

Falls noch kein aktueller Energieausweis vorhanden ist, sollte dieser rechtzeitig organisiert werden.



4. Den Zustand der Immobilie ehrlich einordnen


Viele geerbte Immobilien wurden über Jahre oder Jahrzehnte selbst genutzt. Manche sind gepflegt und sofort bewohnbar, andere haben Sanierungsbedarf. Beides ist nicht ungewöhnlich. Entscheidend ist, den Zustand sachlich und realistisch zu betrachten.


Wichtige Fragen sind:


  • Wie alt sind Dach, Fenster, Heizung, Elektrik und Leitungen?

  • Gibt es Feuchtigkeit, Risse oder sichtbare Baumängel?

  • Entspricht der Grundriss heutigen Wohnbedürfnissen?

  • Ist eine thermische Sanierung sinnvoll oder notwendig?

  • Gibt es unausgebaute Flächen, Nebengebäude oder Erweiterungsmöglichkeiten?

  • Wie wirkt die Immobilie auf Käuferinnen und Käufer beim ersten Eindruck?


Eine ehrliche Einschätzung schützt vor falschen Erwartungen. Eine Immobilie mit Sanierungsbedarf ist nicht automatisch schwer verkäuflich. Sie muss aber richtig eingeordnet, richtig bepreist und richtig präsentiert werden.


Gerade hier ist eine professionelle Immobilienfotografie wichtig. Nicht um Mängel zu verstecken, sondern um die vorhandenen Qualitäten sichtbar zu machen: Licht, Raumgefühl, Lage, Grundstück, Potenzial und Atmosphäre.



5. Den möglichen Marktwert realistisch einschätzen


Bei geerbten Immobilien gibt es oft unterschiedliche Vorstellungen innerhalb der Familie. Manche orientieren sich an emotionalen Erinnerungen, andere an alten Kaufpreisen oder an Inseraten im Internet. Diese Werte sind aber nicht automatisch ein realistischer Marktwert.


Eine seriöse Immobilieneinschätzung berücksichtigt unter anderem:


  • Lage und Mikrolage

  • Grundstücksgröße oder Nutzfläche

  • Gebäudezustand und Ausstattung

  • Widmung und Bebauungsmöglichkeiten

  • Vergleichsdaten und Marktumfeld

  • Nachfrage in der Region

  • Rechte und Belastungen

  • Sanierungsbedarf

  • Vermietungssituation

  • Zielgruppe der möglichen Käuferinnen und Käufer


Wichtig ist: Eine Immobilieneinschätzung ist keine verbindliche gerichtliche Bewertung und kein Verkehrswertgutachten. Sie bietet eine fundierte Orientierung zum möglichen Marktwert, ersetzt aber keine gutachterliche Bewertung, wenn ein offizielles Gutachten erforderlich ist.


Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist diese erste Orientierung dennoch sehr wertvoll. Sie hilft, Gespräche innerhalb der Familie sachlicher zu führen und die nächsten Schritte besser zu planen.



6. Verkaufen, vermieten oder behalten?


Nach der ersten Klärung stellt sich die zentrale Frage: Was soll mit der geerbten Immobilie passieren?


Es gibt meist drei Möglichkeiten:


  • Die Immobilie behalten und selbst nutzen.

  • Die Immobilie vermieten.

  • Die Immobilie verkaufen.


Welche Entscheidung sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab.


Eigennutzung

Eine Eigennutzung kann emotional und wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn Lage, Zustand und persönliche Lebensplanung zusammenpassen. Gleichzeitig sollten Sanierungsbedarf, laufende Kosten und mögliche Miteigentumsverhältnisse realistisch betrachtet werden.


Vermietung

Eine Vermietung kann interessant sein, wenn die Immobilie gut vermietbar ist, der Zustand passt und die Eigentümerinnen oder Eigentümer langfristig Verantwortung übernehmen möchten. Dabei sollten Mietrecht, Instandhaltung, Bonitätsprüfung, Mietvertrag, Betriebskosten und laufende Betreuung sorgfältig vorbereitet werden.


Verkauf

Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird, mehrere Erbinnen oder Erben beteiligt sind, Sanierungsaufwand besteht oder das gebundene Vermögen aufgeteilt werden soll. Gerade bei Erbengemeinschaften kann ein strukturierter Verkauf helfen, klare Verhältnisse zu schaffen.


Es gibt keine pauschal richtige Lösung. Entscheidend ist eine ruhige Abwägung.



7. Wenn mehrere Erbinnen oder Erben beteiligt sind


Besonders sensibel wird es, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben. Dann treffen oft unterschiedliche Erwartungen, finanzielle Situationen und persönliche Erinnerungen aufeinander.


Typische Fragen sind:


  • Soll eine Person die anderen auszahlen?

  • Soll die Immobilie gemeinsam behalten werden?

  • Ist eine Vermietung für alle Beteiligten sinnvoll?

  • Soll verkauft und der Erlös aufgeteilt werden?

  • Wer kümmert sich bis zur Entscheidung um Kosten, Unterlagen und Instandhaltung?


In solchen Fällen ist eine sachliche Grundlage besonders wichtig. Eine neutrale Immobilieneinschätzung kann helfen, Diskussionen zu versachlichen. Auch eine klare Aufstellung der laufenden Kosten und des notwendigen Sanierungsaufwands bringt oft mehr Klarheit.


Wenn rechtliche oder steuerliche Fragen offen sind, sollten Notariat, Rechtsberatung oder Steuerberatung beigezogen werden.



8. Steuerliche Themen nicht unterschätzen


In Österreich fällt aktuell keine klassische Erbschaftssteuer an. Bei Erbschaften oder unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken ist jedoch Grunderwerbsteuer zu entrichten. 


Zusätzlich können je nach Situation weitere steuerliche Fragen relevant werden, etwa bei späterem Verkauf, Vermietung, Spekulationsfristen, Immobilienertragsteuer oder gemischten Nutzungen. Diese Punkte sollten individuell mit einer Steuerberatung oder einer fachkundigen Stelle geprüft werden.


Für die Immobilienentscheidung bedeutet das: Der reine Verkaufspreis ist nicht automatisch der Betrag, der am Ende zur freien Verfügung steht. Kosten, Steuern, offene Belastungen, notwendige Unterlagen und mögliche Investitionen sollten mitgedacht werden.



9. Warum eine gute Vorbereitung den Verkauf erleichtert


Wenn eine geerbte Immobilie verkauft werden soll, ist die Vorbereitung entscheidend. Viele Probleme entstehen nicht beim Verkauf selbst, sondern durch fehlende Unterlagen, unklare Erwartungen oder eine zu schnelle Preisfestlegung.


Eine gute Vorbereitung umfasst:


  • Klärung der Eigentums- und Entscheidungsstruktur

  • Sichtung der vorhandenen Unterlagenrealistische Immobilieneinschätzung

  • Prüfung von Zustand und Sanierungsbedarf

  • Organisation des Energieausweises

  • professionelle Immobilienfotografie

  • klare Zielgruppenansprache

  • passende Preisstrategie

  • strukturierte Kommunikation mit Interessenten

  • sorgfältige Vorbereitung der Besichtigungen


Je besser diese Punkte vorbereitet sind, desto hochwertiger kann die Immobilie am Markt präsentiert werden.



10. Die Rolle von ImmoHEX bei geerbten Immobilien


ImmoHEX begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Gänserndorf, Wien und Niederösterreich bei Immobilien, die nicht einfach „standardmäßig“ verkauft werden sollen, sondern eine sorgfältige Einordnung brauchen.


Gerade bei geerbten Immobilien geht es oft um mehr als Fläche, Preis und Lage. Es geht um persönliche Abstimmung, um klare Unterlagen, um eine realistische Einschätzung und um eine Vermarktung, die der Immobilie gerecht wird.


Lea Koncsek bringt Immobilienfachwissen, regionale Marktkenntnis und Erfahrung in Vermittlung, Neubauvermarktung und Projektmanagement ein. Nadine Beles unterstützt mit professioneller Immobilienfotografie, Marketing, Website, SEO, Design und Erfahrung aus Projektentwicklung und hochwertiger Immobilienpräsentation.


Diese Kombination ist besonders wertvoll, wenn eine geerbte Immobilie nicht nur schnell online gestellt, sondern sorgfältig vorbereitet und hochwertig präsentiert werden soll.



11. Häufige Fehler bei geerbten Immobilien


Zu früh über den Preis sprechen

Bevor Unterlagen, Zustand, Rechte und Marktumfeld geprüft sind, ist ein Preis oft nur eine grobe Vermutung. Eine seriöse Einschätzung braucht mehr als einen Blick auf Online-Inserate.


Emotionale und wirtschaftliche Werte vermischen

Eine Immobilie kann persönlich sehr wertvoll sein. Der Marktwert richtet sich aber nach Lage, Zustand, Nachfrage, Vergleichsdaten und Nutzungsmöglichkeiten.


Unterlagen zu spät organisieren

Fehlende Pläne, Energieausweis, Grundbuchinformationen oder Mietunterlagen können den Verkaufsprozess verzögern.


Sanierungsbedarf unterschätzen

Gerade ältere Häuser wirken vertraut, können aber technische oder energetische Themen haben, die Käuferinnen und Käufer genau prüfen.


Ohne klare Abstimmung in der Familie starten

Wenn mehrere Erbinnen oder Erben beteiligt sind, sollte vor der Vermarktung klar sein, wer Entscheidungen trifft und welche Verkaufsziele bestehen.



12. Erste Checkliste: Was Sie jetzt tun können


Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, können diese Schritte helfen:


  • Verlassenschaftsverfahren und Einantwortung klären

  • Eigentumsverhältnisse und Erbquoten prüfen

  • Grundbuchauszug einholen

  • wichtige Unterlagen sammeln

  • laufende Kosten und mögliche Belastungen erfassen

  • Zustand der Immobilie sachlich betrachten

  • Energieausweis prüfen oder organisieren

  • klären, ob Rechte wie Wohnrecht oder Fruchtgenuss bestehen

  • innerhalb der Familie gemeinsame Ziele abstimmen

  • erste Immobilieneinschätzung einholenerst danach über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung entscheiden


Diese Liste ersetzt keine Beratung, gibt aber eine gute erste Struktur.



Fazit: Eine geerbte Immobilie braucht Ruhe, Klarheit und eine gute Vorbereitung


Eine geerbte Immobilie ist selten nur eine wirtschaftliche Entscheidung. Sie ist oft mit Erinnerungen, Verantwortung und familiären Fragen verbunden. Umso wichtiger ist es, zuerst Ordnung zu schaffen: rechtlich, organisatorisch, fachlich und emotional.


Wer Unterlagen sammelt, Eigentumsverhältnisse klärt, den Zustand realistisch betrachtet und eine fundierte Immobilieneinschätzung einholt, kann deutlich besser entscheiden, ob Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung sinnvoll ist.


ImmoHEX Immobilien begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Gänserndorf, Wien und Niederösterreich persönlich, strukturiert und mit Blick für die Immobilie als Ganzes.

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und eine erste Orientierung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch.



Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten die nächsten Schritte klären?


Ob Haus, Wohnung, Grundstück oder vermietete Immobilie: Eine geerbte Liegenschaft sollte sorgfältig eingeordnet werden, bevor über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung entschieden wird. IMMOHEX unterstützt Sie mit einer ersten Orientierung, regionaler Marktkenntnis und einer ruhigen, persönlichen Begleitung.







Geerbte Immobilie verkaufen




LEA KONCSEK



ist Geschäftsführerin von ImmoHEX Immobilien Service GmbH und Akademische Immobilienberaterin.

LEA KONCSEK


ist Geschäftsführerin von ImmoHEX Immobilien Service GmbH und Akademische Immobilienberaterin.


Sie begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Gänserndorf, Wien und Niederösterreich bei Immobilienentscheidungen, die häufig nicht nur wirtschaftlich, sondern auch persönlich und familiär sensibel sind.


Gerade bei einer geerbten Immobilie ist ein ruhiger und strukturierter Blick besonders wichtig. Bevor über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung entschieden wird, sollten Eigentumsverhältnisse, Unterlagen, mögliche Rechte oder Belastungen, der Zustand der Immobilie und eine realistische Orientierung zum möglichen Marktwert sorgfältig eingeordnet werden.


Mit Immobilienfachwissen, regionaler Marktkenntnis und Erfahrung in Vermittlung, Neubauvermarktung und Projektmanagement unterstützt Lea Koncsek dabei, geerbte Immobilien sachlich vorzubereiten und die nächsten Schritte verständlich zu planen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient als erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche, steuerliche, notarielle oder gutachterliche Beratung. Eine Immobilieneinschätzung ist keine verbindliche Bewertung und kein Verkehrswertgutachten.


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