
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND KUNDENINFORMATION
ImmoHEX Immobilien Service GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen gelten für die Tätigkeit der immoHEX Immobilien Service GmbH als Immobilienmaklerin.
immoHEX Immobilien Service GmbH
Bahnstraße 65–67/2/1
2230 Gänserndorf
Österreich
Geschäftsführung: Frau Lea Koncsek
Telefon: +43 670 190 1331
E-Mail: office@immohex.at
Website: www.immohex.at
Gewerbe: Immobilientreuhänder, eingeschränkt auf Immobilienmakler
Zuständige Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Maklerleistungen, Beratungen, Vermittlungen, Objektinformationen, Besichtigungen, Angebote und sonstigen Leistungen der immoHEX Immobilien Service GmbH im Zusammenhang mit Immobilien.
Sie gelten gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern, Verkäuferinnen und Verkäufern, Vermieterinnen und Vermietern, Käuferinnen und Käufern, Mieterinnen und Mietern, Interessentinnen und Interessenten sowie sonstigen Auftraggeberinnen und Auftraggebern, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, bleiben unberührt.
2. Rechtsgrundlagen
Die Tätigkeit der immoHEX Immobilien Service GmbH richtet sich insbesondere nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Österreich, insbesondere nach:
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dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch,
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dem Maklergesetz,
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der Immobilienmaklerverordnung,
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der Gewerbeordnung,
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den Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler,
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dem Konsumentenschutzgesetz,
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dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz,
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dem E-Commerce-Gesetz,
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der Datenschutz-Grundverordnung,
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dem Datenschutzgesetz,
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den geldwäscherechtlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung.
Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die gesetzlichen Vorschriften vor.
3. Tätigkeit als Immobilienmaklerin
Die immoHEX Immobilien Service GmbH ist als Immobilienmaklerin tätig. Gegenstand der Tätigkeit ist insbesondere die Vermittlung von Kauf-, Verkaufs-, Miet-, Vermietungs- und sonstigen Immobiliengeschäften.
Die Tätigkeit kann insbesondere umfassen:
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Aufnahme und Aufbereitung von Immobilieninformationen,
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Beratung zu Verkauf, Kauf, Vermietung oder Miete,
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Einschätzung und Aufbereitung von Marktinformationen,
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Erstellung und Bereitstellung von Exposés,
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Durchführung und Koordination von Besichtigungen,
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Bewerbung und Präsentation von Immobilien,
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Weitergabe von Objektinformationen,
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Namhaftmachung von Interessentinnen und Interessenten,
-
Unterstützung bei Verhandlungen,
-
Begleitung bis zum Abschluss des vermittelten Geschäfts.
Die immoHEX Immobilien Service GmbH schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Geschuldet ist eine sorgfältige, redliche und fachgerechte Maklertätigkeit.
4. Maklervertrag
Ein Maklervertrag kann schriftlich, mündlich, elektronisch, durch schlüssiges Verhalten oder durch Inanspruchnahme von Maklerleistungen zustande kommen.
Ein Maklervertrag kann insbesondere zustande kommen durch:
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Beauftragung mit dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie,
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Anfrage zu einer Immobilie,
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Anforderung eines Exposés,
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Vereinbarung oder Durchführung einer Besichtigung,
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Bekanntgabe von Objektdaten,
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Bekanntgabe von Interessentendaten,
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Aufnahme von Verhandlungen,
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sonstige Inanspruchnahme von Maklerleistungen.
Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben besondere gesetzliche Informationspflichten und Rücktrittsrechte unberührt.
5. Doppeltätigkeit / Doppelmaklertätigkeit
Die immoHEX Immobilien Service GmbH kann, soweit gesetzlich zulässig, als Doppelmaklerin tätig sein. Das bedeutet, dass sie sowohl für die Abgeberseite als auch für die Interessentenseite tätig werden kann.
Im Fall einer Doppelmaklertätigkeit wird die immoHEX Immobilien Service GmbH die Interessen beider Seiten redlich und sorgfältig wahren.
Die Doppeltätigkeit ist bei Immobilienmaklern in Österreich grundsätzlich üblich, soweit keine gesetzlichen Einschränkungen oder abweichenden Vereinbarungen bestehen. Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen sind die besonderen gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Erstauftraggeberprinzip, zu beachten. Das Besteller- bzw.
Erstauftraggeberprinzip gilt in Österreich seit 1. Juli 2023 bei der Vermittlung von Mietwohnungen; Wohnungssuchende zahlen nur dann eine Maklerprovision, wenn sie den Makler selbst zuerst mit der Wohnungssuche beauftragt haben.
6. Objektinformationen und Unterlagen
Objektinformationen, Exposés, Pläne, Flächenangaben, Baujahre, Betriebskosten, Energiekennzahlen, Widmungen, Grundbuchsdaten, Angaben zu Zustand, Ausstattung, Erträgen, Genehmigungen oder sonstige Informationen beruhen teilweise auf Angaben von Eigentümerinnen und Eigentümern, Dritten, Behörden, öffentlichen Registern oder sonstigen Quellen.
Die immoHEX Immobilien Service GmbH ist bemüht, Informationen sorgfältig aufzubereiten und weiterzugeben. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Angaben, die von Dritten stammen, wird jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen.
Interessentinnen und Interessenten wird empfohlen, alle für sie wesentlichen Informationen vor Vertragsabschluss eigenständig zu prüfen oder durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen, insbesondere durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Sachverständige oder Baumeisterinnen und Baumeister.
7. Angebote und Zwischenverkauf
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Preisänderungen, Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
Ein Immobiliengeschäft kommt erst durch die rechtswirksame Einigung der Vertragsparteien und die Erfüllung der gesetzlich erforderlichen Formvorschriften zustande.
8. Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
Alle von der immoHEX Immobilien Service GmbH übermittelten Objektinformationen, Exposés, Unterlagen, Adressen, Eigentümerdaten und sonstigen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der immoHEX Immobilien Service GmbH zulässig.
Gibt eine Kundin oder ein Kunde Informationen ohne Zustimmung an Dritte weiter und kommt dadurch ein vermitteltes Geschäft zustande, kann dies einen Provisionsanspruch oder Schadenersatzanspruch auslösen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
9. Besichtigungen
Besichtigungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kundinnen und Kunden verpflichten sich, vereinbarte Besichtigungstermine rechtzeitig abzusagen, wenn sie diese nicht wahrnehmen können.
Bei Besichtigungen sind die Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer, Bewohnerinnen und Bewohner sowie sonstiger Berechtigter zu wahren. Anweisungen der immoHEX Immobilien Service GmbH oder der berechtigten Personen vor Ort sind zu beachten.
Fotos, Videos oder sonstige Aufnahmen während einer Besichtigung dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung angefertigt und nicht ohne Zustimmung veröffentlicht oder weitergegeben werden.
10. Pflichten der Auftraggeberinnen und Auftraggeber
Auftraggeberinnen und Auftraggeber verpflichten sich, der immoHEX Immobilien Service GmbH alle für die Vermittlung wesentlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bekannt zu geben.
Dazu zählen insbesondere Informationen über:
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Eigentumsverhältnisse,
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Belastungen und Rechte Dritter,
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Bestandverhältnisse,
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behördliche Auflagen,
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bauliche Mängel,
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Energieausweis,
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Nutzflächen und Grundstücksflächen,
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Widmung und Bebauung,
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Betriebskosten,
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Sanierungen,
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bekannte Schäden,
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rechtliche oder tatsächliche Einschränkungen.
Änderungen, die für die Vermittlung wesentlich sind, sind unverzüglich mitzuteilen.
Für Nachteile, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben entstehen, haftet die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Energieausweis
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder sonstiger entgeltlicher Überlassung von Gebäuden oder Nutzungsobjekten ist nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich ein Energieausweis vorzulegen.
Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber hat der immoHEX Immobilien Service GmbH rechtzeitig einen gültigen Energieausweis oder die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die immoHEX Immobilien Service GmbH übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit eines von Dritten erstellten Energieausweises.
12. Provision
Ein Provisionsanspruch der immoHEX Immobilien Service GmbH entsteht, wenn das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße, verdienstliche Tätigkeit der immoHEX Immobilien Service GmbH rechtswirksam zustande kommt.
Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere bei Abschluss eines Kaufvertrags, Mietvertrags, Pachtvertrags oder eines wirtschaftlich gleichwertigen Geschäfts, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der jeweils getroffenen Provisionsvereinbarung, nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach der Immobilienmaklerverordnung.
Die Provision versteht sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Provisionsanspruch wird mit seinem Entstehen fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Das Maklergesetz sieht vor, dass der Anspruch auf Provision grundsätzlich mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts entsteht; maßgeblich ist eine vertragsgemäße, verdienstliche Tätigkeit des Maklers.
13. Provision bei Kauf und Verkauf
Bei Kauf- und Verkaufsgeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die jeweils vereinbarten Provisionssätze.
Die immoHEX Immobilien Service GmbH kann, soweit gesetzlich zulässig und entsprechend vereinbart, sowohl mit der Verkäuferseite als auch mit der Käuferseite eine Provision vereinbaren.
Die genaue Höhe der Provision wird im jeweiligen Maklervertrag, in der Provisionsvereinbarung, im Exposé oder in der Nebenkostenübersicht bekanntgegeben.
Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Grundbuchseintragungsgebühr, Vertragserrichtungskosten, Beglaubigungskosten, Finanzierungskosten, allfällige Pfandrechtsgebühren, Steuern oder sonstige Kosten sind nicht Bestandteil der Maklerprovision und von den Vertragsparteien gesondert zu tragen.
14. Provision bei Mietwohnungen / Erstauftraggeberprinzip
Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des Erstauftraggeberprinzips.
Wohnungssuchende Mieterinnen und Mieter sind grundsätzlich nur dann zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet, wenn sie die immoHEX Immobilien Service GmbH selbst als erste Auftraggeberin bzw. erster Auftraggeber mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt haben und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wurde die immoHEX Immobilien Service GmbH zuerst von der Vermieterseite mit der Vermittlung einer Mietwohnung beauftragt, kann gegenüber der Wohnungssuchenden bzw. dem Wohnungssuchenden grundsätzlich keine Provision vereinbart werden.
Bei Geschäftsräumen, Pachtverträgen, Kaufverträgen und anderen nicht vom Erstauftraggeberprinzip erfassten Rechtsgeschäften gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
15. Gleichwertiges Geschäft, Zweckgleichheit und besondere Provisionsfälle
Ein Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn nicht genau das ursprünglich beabsichtigte Geschäft, aber ein wirtschaftlich gleichwertiges oder zweckgleiches Geschäft zustande kommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn statt eines Kaufvertrags ein Miet-, Pacht-, Baurechts-, Beteiligungs-, Options-, Tausch- oder sonstiges Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, das wirtschaftlich dem vermittelten Geschäft nahekommt.
Besondere Provisionsfälle richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Maklergesetz, und bedürfen, soweit gesetzlich erforderlich, einer entsprechenden Vereinbarung.
16. Nebenkosten
Beim Kauf, Verkauf, bei der Miete, Vermietung oder sonstigen Übertragung von Immobilien können neben der Maklerprovision weitere Kosten entstehen.
Dazu können insbesondere gehören:
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Grunderwerbsteuer,
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Grundbuchseintragungsgebühren,
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Vertragserrichtungskosten,
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Beglaubigungskosten,
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Kosten der Treuhandabwicklung,
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Finanzierungskosten,
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Pfandrechtsgebühren,
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Gebühren und Abgaben,
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Steuern,
-
Kosten für Sachverständige,
-
Kosten für Energieausweise,
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Kosten für technische oder rechtliche Prüfungen.
Die konkrete Höhe der Nebenkosten hängt vom jeweiligen Geschäft, vom Kaufpreis, Mietzins, Vertragsinhalt und von den Umständen des Einzelfalls ab.
Die immoHEX Immobilien Service GmbH empfiehlt, vor Abschluss eines Rechtsgeschäfts rechtliche und steuerliche Beratung einzuholen.
17. Rücktrittsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern
Verbraucherinnen und Verbrauchern können nach dem Konsumentenschutzgesetz oder dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz Rücktrittsrechte zustehen, insbesondere wenn ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz abgeschlossen wird.
Die Rücktrittsfrist beträgt in der Regel 14 Tage, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden über bestehende Rücktrittsrechte gesondert informiert, soweit eine solche Informationspflicht besteht.
Wenn Verbraucherinnen oder Verbraucher ausdrücklich wünschen, dass die immoHEX Immobilien Service GmbH bereits vor Ablauf einer allfälligen Rücktrittsfrist tätig wird, kann eine entsprechende ausdrückliche Aufforderung erforderlich sein.
Die WKO weist bei Fern- und Auswärtsgeschäften auf die allgemeinen Informationspflichten und das 14-tägige Rücktrittsrecht hin; bei fehlender oder unrichtiger Rücktrittsbelehrung kann sich die Frist verlängern.
18. Geldwäscheprävention
Die immoHEX Immobilien Service GmbH ist als Immobilienmaklerunternehmen gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.
Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Dazu können insbesondere gehören:
-
Identitätsnachweise,
-
Ausweisdokumente,
-
Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümerinnen und Eigentümern,
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Firmenbuchauszüge,
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Vollmachten,
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Informationen zur Mittelherkunft,
-
Informationen zum Zweck der Geschäftsbeziehung,
-
sonstige zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderliche Unterlagen.
Die immoHEX Immobilien Service GmbH ist berechtigt und verpflichtet, eine Geschäftsbeziehung oder Transaktion abzulehnen, zu unterbrechen oder nicht weiterzuführen, wenn gesetzliche Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden können oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler müssen nach den geldwäscherechtlichen Bestimmungen unter anderem Kundinnen und Kunden bzw. wirtschaftliche Eigentümer identifizieren und überprüfen; die WKO beschreibt dies als Teil des „Know your customer“-Prinzips.
19. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung, dem österreichischen Datenschutzgesetz und den sonstigen anwendbaren Rechtsvorschriften.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.
20. Haftung
Die immoHEX Immobilien Service GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die immoHEX Immobilien Service GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Personenschäden oder soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen eine Haftung vorsehen.
Für Angaben, Unterlagen oder Informationen, die von Eigentümerinnen und Eigentümern, Behörden, öffentlichen Registern oder sonstigen Dritten stammen, wird keine Haftung übernommen, sofern die immoHEX Immobilien Service GmbH diese Informationen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch weitergegeben hat.
Eine Haftung für steuerliche, rechtliche, bautechnische, finanzielle oder wirtschaftliche Entscheidungen der Kundinnen und Kunden wird nicht übernommen.
Kundinnen und Kunden wird empfohlen, vor Vertragsabschluss geeignete Fachberatung einzuholen.
21. Externe Links und digitale Kommunikation
Unsere Website kann Links zu externen Websites enthalten. Für Inhalte externer Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich.
Die Kommunikation per E-Mail oder über digitale Kanäle kann Sicherheitsrisiken aufweisen. Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen keine vollständige Sicherheit elektronischer Kommunikation garantiert werden kann.
22. Urheberrechte
Texte, Bilder, Exposés, Fotografien, Grafiken, Pläne, Videos und sonstige Inhalte, die von der immoHEX Immobilien Service GmbH erstellt oder bereitgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Weitergabe ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der immoHEX Immobilien Service GmbH zulässig, sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht.
23. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die immoHEX Immobilien Service GmbH behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf anzupassen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der eigenen Leistungen.
Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch keine zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen eingeschränkt werden.
25. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
26. Gerichtsstand
Für Unternehmerinnen und Unternehmer gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der immoHEX Immobilien Service GmbH, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
27. Hinweis zu individueller Beratung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen stellen allgemeine Informationen dar. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder technische Beratung.
Vor Abschluss eines Immobiliengeschäfts wird empfohlen, rechtliche, steuerliche und technische Fragen durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen.
Stand: Juni 2026